Wie funktioniert die Bundesversammlung? – Teil II
Teil 2: Was sind die Inhalte der Bundesversammlung?
Rein formal betrachtet klärt Ziffer 85 unserer Satzung die Aufgaben und damit auch die Inhalte einer Bundesversammlung. Nicht ganz so formal betrachtet sind es vier große Blöcke, die die Bundesversammlung ausmachen:
Berichte
Einen Bericht über die getane Arbeit abzugeben, ist mehr als ein demokratisches Instrument der Transparenz. Die Berichte erfolgen in aller Regel schriftlich und gehen allen Mitgliedern der Bundesversammlung mit einer gewissen Frist vorab zu. Es geht dabei um eine Bewertung und eine Einordnung einzelner Aktivitäten in ein großes Ganzes. Deshalb gibt die Bundesleitung in ihrem sehr ausführlichen Bericht eine Bewertung und eine Perspektive zu einzelnen Punkten ab.
Nach dem Abschluss der Berichte kann der Bundesvorstand entlastet werden. Damit bestätigt die Versammlung dem Vorstand, dass er die ihm übertragenen Aufgaben im Sinn des Verbandes ordnungsgemäß erfüllt hat. Die finanzielle Entlastung des Bundesvorstands findet regelmäßig kurz zuvor in der Mitgliederversammlung des Bundesamt Sankt Georg e.V. statt.
Neben der Bundesleitung geben aber auch andere der Bundesversammlung einen schriftlichen Bericht: der Vorstand des Bundesamt Sankt Georg e.V., das Kuratorium Westernohe sowie die Vorstände der Freunde und Förderer beziehungsweise der DPSG-Stiftung.
In sogenannten Drucksachen gibt die Bundesleitung zudem Informationen an die Bundesversammlung weiter und beantwortet Prüfaufträge, die in vorigen Bundesversammlungen an sie gestellt wurden. Weil die Berichte zunächst den Blick zurück werfen, erfolgen sie – nach den Regularien – als erstes im Rahmen einer Bundesversammlung und dauern mindestens auch den ganzen ersten Tag.
Wahlen
Der Bundesvorstand sowie die Personen für die Organe und Gremien der Bundesebene werden weitestgehend von der Bundesversammlung gewählt. Die Wahlen des Bundesvorstandes nehmen dabei einen großen Raum ein, weil der Bundesvorstand die DPSG als ganze vertritt und die Bundesversammlung genau prüfen will, wer das machen soll.
Deshalb stellen sich Kandidat*innen für ein Amt im Bundesvorstand zunächst der Bundesversammlung ausführlich vor. Danach haben die Mitglieder der Bundesversammlung die Möglichkeit für Rückfragen und anschließend findet in einer sogenannten Personaldebatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit (siehe Teil I) und der*des Kandidierenden ein Austausch über sie*ihn statt.
Zusätzlich zum Bundesvorstand wählt die Bundesversammlung noch die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V., einen Hauptausschuss und einen Wahlausschuss. Der Hauptausschuss vertritt die Bundesversammlung zwischen zwei Versammlungen, bereitet diese vor und nach und berät immer wieder den Bundesvorstand. Der Wahlausschuss sucht nach geeigneten Kandidat*innen für Ämter des Bundesvorstands, und der Bundesamt Sankt Georg e.V. verwaltet als Rechtsträger der DPSG ihre finanziellen Mittel.
Weil Wahlen ein sehr wichtiger Punkt für die Bundesversammlung sind, finden diese am Samstag statt, damit möglichst alle Mitglieder der Bundesversammlung unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit daran teilnehmen können.
Anträge
Die Bundesversammlung trifft Beschlüsse für die gesamte DPSG. Um diese zu fassen, können alle Mitglieder (siehe Teil I) sowie alle Stammes-, Bezirks und Diözesanversammlungen Anträge an die Bundesversammlung stellen, mit denen diese sich dann beschäftigen muss.
Die Anträge können unterschiedliche Perspektiven haben: Wenn in einer Untergliederung (das ist der Sammelbegriff für Stämme, Bezirke und Diözesen) ein Problem auftaucht, von dem man weiß, dass es den ganzen Verband betrifft, ist das zum Beispiel ein gutes Anliegen. Oder aber die DPSG soll sich zu einer bestimmten gesellschaftlichen Frage politisch positionieren oder die Bundesleitung möchte den Verband für eine bestimmte Idee begeistern und noch viel mehr. Es gibt Vieles, was man bei einer Bundesversammlung beantragen kann und beantragt wird.
Eine Sonderrolle nehmen die Satzungsänderungsanträge ein, da die Bundesversammlung das einzige Gremium der DPSG ist, das die Satzung und die Ordnung ändern kann. Während die Ordnung sehr grundlegend beschreibt, was die DPSG ausmacht und dadurch auch sehr konstant ist, beschreibt die Satzung die Strukturen unserer Zusammenarbeit. Da diese fortlaufend überprüft werden, gibt es hierzu auch öfter Änderungsvorschläge. Weil die Satzung aber auch eine hohe Kontinuität aufweist und nicht mal eben schnell geändert werden soll, brauchen Satzungsänderungsanträge eine besondere Mehrheit: Zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Bundesversammlung müssen für einen solchen Antrag stimmen, damit er beschlossen wird.
Studienteile und Beratungen
Weil aber nicht für jedes Thema, das auf der Bundesversammlung diskutiert werden soll, ein Beschluss gefasst werden muss, entwickelte sich in den vergangenen Jahren ein eigener Beratungsblock zu verbandlichen Themen. Hier können unabhängig von konkreten Texten Diskussionen stattfinden; auch das Veranstaltungsformat wird gewechselt und beispielsweise in Kleingruppen gearbeitet. Studienteile ermöglichen der Bundesversammlung vor allem die Auseinandersetzung mit einem Thema außerhalb des Verbandes, das der Bundesleitung aber für die Bundesversammlung relevant erscheint, wie etwa Studienergebnisse, gesellschaftliche oder kirchliche Entwicklungen. Aber auch verbandsinterne Themen, die eine besondere Tragweite haben und die mehr Diskussionszeit brauchen, als in einer normalen Antrags-Debatte möglich wäre, können so bearbeitet werden.
Alle öffentlichen Unterlagen werden von der Bundesleitung stets auch online für alle Interessierten zur Verfügung gestellt.
Wie die Bundesversammlung arbeitet erfahrt ihr im dritten Teil dieser Serie. Im ersten Teil habt ihr bereits erfahren, wer alles zur Bundesversammlung gehört.