Fördermittel Anträge
Für alle internationalen Maßnahmen müssen fristgerecht Anträge im Bundesamt, Zentralstelle der DPSG für die internationalen Fördermittel, eingereicht werden.
Neben Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) verwaltet und vergibt das Bundesamt der DPSG ebenfalls Fördermittel aus Sonderprogrammen und bilateralen Jugendwerken.
Hier sind die jeweiligen Antragsfristen (siehe unten) zu beachten!
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Für Maßnahmen im Verlauf eines bestimmten Jahres endet die Antragsfrist für KJP-Mittel am 15.02. des jeweiligen Jahres.
ACHTUNG: Für jede Maßnahme muss eine Voranmeldung bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres im Bundesamt eingereicht werden!
Formulare Anträge KJP
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Antragsfrist: spätestens 3 Monate vor Projektbeginn
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des DFJW.
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Antragsfrist: 16.01. und 15.04. des jeweiligen Jahres
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des DPJW.
ConAct - Koordinierungszentrum
Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Antragsfrist: 31.08. des jeweiligen Vorjahres
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage von ConAct.
Tandem - Koordinierungszentrum
Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
Antragsfrist: 31.08. des jeweiligen Vorjahres
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage von Tandem.
Stiftung Deutsch-Russischer
Jugendaustausch (DRJA)
Antragsfrist: 31.08. des jeweiligen Vorjahres
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage von DRJA.