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Eine ausgeklappte Landkarte mit Händen die auf bestimmte Stellen zeigen und einen Kompass halten

EU-Reiserichtlinie

Seit dem 01.07.2018 greift das neue Pauschalreiserecht in Deutschland. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Neuerungen der rechtlichen Grundlagen zum Pauschalreisevertrag (ehemals nur Reisevertrag) beruhen auf europäischer Gesetzgebung. Die EU will hierdurch Verbraucher besser schützen.

Unter Umständen auch für uns relevant

Zwar hat der europäische Gesetzgeber in diesem Zusammenhang primär typische Reiseveranstalter/Reisebüros im Blick, deren Geschäftszweck in der Vermittlung und Organisation von Urlaubsreisen o. ä. liegt, jedoch ist der Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts so weit gefasst, dass auch wir als Bundesamt Sankt Georg e. V./Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (Bundesebene) davon betroffen sein können, sofern wir die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Auch eine Reise/Veranstaltung der DPSG kann eine Pauschalreise sein und unser Bundeszentrum Reiseveranstalter.

Eine Pauschalreise wird angeboten, wenn „eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise“ vorliegt, bspw. „Beförderung“ und „Beherbergung“ und „Programm“, Tagesveranstaltungen unter 24 Stunden ohne Übernachtung und Kosten unter 500 € sowie Gremiensitzungen einer festen Gruppe.

Pfingsten in Westernohe ist eine Veranstaltung gem. BGB §312 bzw. §§651a und 651c Pauschalreisen.

Nicht betroffen

Arbeitskreissitzungen, Bundesversammlungen, Schulungen für MultiplikatorInnen, Ausbildungstagungen, Vernetzungstreffen, Stufenkonferenzen oder Klausurtagungen fallen nicht in diesen Bereich fallen nicht in diesen Bereich.

Zum 01. Juli 2018 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten; entsprechend dieser haben wir mit Blick auf unsere Veranstaltungen Anpassungen vorgenommen. Nach Art. 250 EGEGB kommen wir hiermit unserer Informationspflicht nach. Den gesamten Gesetzestext findest du/findet ihr hier.

Pauschalreiserecht auf einen Blick

Hier findet ihr einen grafisch aufbereiteten Überblick zum Reiserecht. Dort werden folgende Fragen beantwortet:

"Gilt das Pauschalreiserecht auch für Jugendverbände?" - "Wann ist es eine Pauschalreise?" - "Was muss ich beachten, wenn ich nun Anbieter einer Pauschalreise bin?"

Übersicht über die einzelnen AGBs, je nach „Leistungsangebot“

Hier findest du/findet ihr alle Informationen zu den Geschäftsbedingungen je nach Leistungsangebot der DPSG-Bundesebene und im Bundeszentrum Westernohe.

1. Pauschalreise im Bundeszentrum oder in anderen Unterkünften (Zeltlager, Freizeit mit Aufenthaltsprogramm, Klassenfahrt mit Aufenthaltsprogramm, generell jede Kombination von Übernachtung und Verpflegung, mit Aufenthaltsprogramm): Für Einzelreisende, Paare, Familien, Schulklassen oder Gruppen gelten folgende AGB.

2. Unterkunftsbuchung im Bundeszentrum oder in anderen Unterkünften (Übernachtung mit Frühstück, wahlweise Halbpension- oder Vollpension, ohne zusätzliches Aufenthaltsprogramm) für interne Gremiensitzungen der Bundesebene gelten diese AGB.

Der Bundesamt Sankt Georg e. V. nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. | Straßburger Str. 8 | 77694 Kehl | Tel. 07851/79579-40 | www.verbraucher-schlichter.de | E-Mail: mailatverbraucher-schlichter.de (mail[at]verbraucher-schlichter[dot]de)

Muster für eure Veranstaltungen

Als Hilfestellung stellen wir euch hier einige Beispiele zur Verfügung. Diese Dokumente helfen euch, die neue EU-Reiserichtlinie bei euren Veranstaltungen umzusetzen.