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Prävention von sexualisierter Gewalt

Intervention

Das Ziel von Intervention ist es, übergriffige Handlungen frühzeitig zu benennen, aufzudecken, zu beenden und wiederholte Grenzverletzungen zu verhindern.

Die Interventionsordnung der DPSG gibt für den Umgang mit sexualisierter Gewalt innerhalb der DSPG ein klares Verfahren vor. Dafür sind immer Diözesanvorstände oder der Bundesvorstand zuständig. Dabei soll sowohl für Betroffene als auch Beschuldigte möglichst eine angemessene Lösung gefunden werden. Das können Mediationen, Selbstverpflichtungserklärungen der Beschuldigten, Präventionsschulungen, Coachings, Ausschlussverfahren usw. sein. In den schlimmsten Fällen (und nach Rücksprache mit Betroffenen) können die Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Für die Meldung von Fällen und alle eure Fragen rund um das Thema Intervention oder die Interventionsordnung wendet euch bitte an Interventionatdpsg.de.

Wenn ihr selbst betroffen von sexualisierter Gewalt seid, könnt ihr euch

  • bei eurem Diözesanbüro,
  • bei den beiden externen Ansprechpersonen,
  • bei einer Fachberatungsstelle melden, z. B. bei unserer Partnerin faX (www.fax-kassel.de)

 

Daniela Ernst

Daniela Ernst

Schutzkonzeptberaterin, Systemische Beraterin und Systemische Pädagogin

Mobil: 015785516696

E-Mail: Daniela-Beratungatposteo.de

Ausschlussverfahren

Kontakt im Bundesbüro

Referentin Kinder- und Jugendschutz
Ute Schneider
Bundesvorsitzender
Sebastian Becker