Intervention
Das Ziel von Intervention ist es, übergriffige Handlungen frühzeitig zu benennen, aufzudecken, zu beenden und wiederholte Grenzverletzungen zu verhindern.
In der DPSG ist es uns wichtig, dass sich jede*r sicher und respektiert fühlt. Wir setzen uns aktiv gegen jegliche Form von Missbrauch oder Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, ein. Bei uns geht es darum, dass du dich frei entfalten kannst, ohne Angst oder Bedrohung. Wir hören zu, unterstützen und helfen allen, die Unterstützung benötigen.
Intervention setzt da an, wo grenzverletzendes Verhalten bereits aufgetreten ist. Dafür sorgen wir durch Schulungen und klare Regeln. In der Interventionsordnung der DPSG sind genau solche klaren Regeln festleget.
Sie ist unsere Ordnung für den Umgang mit sexualisierter Gewalt gegenüber Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb der DPSG. Sie will die gelebte Kultur im Verband stärken, indem sie mit dieser Kultur unvereinbare Verhaltensweisen benennt, dabei hilft, diese zu identifizieren und mit ihnen angemessen umzugehen.
Ausschlussverfahren
Ein Werkzeug der Intervention kann ein Ausschlussverfahren sein. Ein Ausschluss aus der DPSG kann aufgrund verschiedener Umstände erfolgen, die das Verhalten, die Integrität oder das Ansehen der Organisation beeinträchtigen. Dazu gehören Regelverstöße, Verletzung von ethischen Standards, Mitgliedschaft in unvereinbaren Organisationen sowie das Vorliegen anderer erheblicher Gründe.