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Drei Pfadfinder*innen in Kluft sitzen mit dem Rücken zur Kamera auf einer Bank

Was kostet Pfadfinden?

Die Anmeldung zur DPSG läuft über den Vorstand beziehungsweise das Leitungsteam vor Ort. Durch die „Namentliche Mitgliedermeldung“ (NaMi) wird jedes Mitglied auch an den Bundesverband gemeldet, ist entsprechend über diesen versichert und erhält unsere Verbandszeitschrift, die dreimal im Jahr erscheint.

Der Mitgliedbeitrag der DPSG

Der Mitgliedbeitrag setzt sich aus dem Bundesbeitrag (39,50 Euro pro Jahr und Mitglied) zusammen und einem variablen Beitrag des jeweiligen Stammes beziehungsweise der Siedlung. Der Bundesbeitrag wird von der Bundesversammlung beschlossen.

Der zusätzliche Beitragsanteil auf Ortsebene beschließt die Siedlungs- beziehungsweise Stammesversammlung. Der Beitrag wird als eine Summe an die Gruppe vor Ort gezahlt. Die Gruppe gibt den Bundesbeitrag an den Bundesverband weiter.

Der Bundesbeitrag

Der Bundesbeitrag wird in zwei Teilen, einmal im Januar und einmal im Juli, berechnet. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres durch die jeweilige Gruppierung an den Bundesverband überwiesen. Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Für den Rest des laufenden Halbjahres besteht der Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung nur bei Meldung in der verbandlichen Datenbank „NaMi“. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird. Ob eine Rückerstattung des Beitrages durch den Stamm an das ausscheidende Mitglied beziehungsweise an die Eltern erfolgt, ist individuell vor Ort zu regeln.  

Leistungen des Mitgliedbeitrags

  • Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte
  • Mitgliedermagazin im Direktversand an die Mitglieder 
  • Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten)
  • Aktivitäten, wie Ausbildungskurse und Bundesveranstaltungen
  • Arbeit der Stufen, Fachbereiche und der Bundesleitung  
  • Unterhaltung der Bundesstelle in Mönchengladbach (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten)
  • Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht

Ermäßigungen

Die Familienermäßigung

Der Bundesbeitrag mit Familienermäßigung beträgt 26,40 € pro Jahr und Mitglied. Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: 1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus) 2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.

Die Sozialermäßigungen

Der Bundesbeitrag mit Sozialermäßigung beträgt 13,80 € pro Jahr und Mitglied. Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen vom zuständigen Vorstand an die Diözesanleitung gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten.

Das Bildungspaket

Darüber hinaus können für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen auch die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch genommen werden. Das „Bildungspaket“ der Bundesregierung gilt sowohl für den DPSG-Mitgliedsbeitrag als auch für den Beitrag zu Sommerlager und Co. Die Gruppierung, für die die Zuschüsse gewährt werden soll – meistens der Stamm, muss sich zunächst als Zuschussempfänger bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Diese ist von Kommune zu Kommune zum Teil unterschiedlich, meistens ist es jedoch das Job-Center (früher Arbeitsamt). Die Anerkennung dürfte kein Problem sein, da die DPSG als großer Jugendverband bekannt ist. Danach müssen die Eltern der Kinder dort die jeweiligen Zuschüsse beantragen.

Die Kluft & Ausrüstung

Halstücher der Stufenfarben (orange, blau, rot, grün, grau und weiß) liegen nebeneinander

Zum Pfadfinden gehören Kluft und Halstuch dazu und zeigen die Zugehörigkeit zur DPSG, aber auch zur Weltgemeinschaft der Pfadfinder*innen. Zur Kluft dazu gehören verschiedene Aufnäher. Sie zeigen in welcher Altersstufe die Kinder und Jugendliche sind, aus welchem Land und welchem Verband sie kommen und was die Pfadfinder*innen schon erlebt haben. Die Kluft ist ab einem Preis von 34,90 Euro im Rüsthaus erhältlich. Darüber hinaus bieten viele Stämme eine Kluftbörse für gebrauchte Kluften an, was besonders in den Kinderstufen sinnvoll ist.

Für jede Altersstufe gibt es einfarbiges Halstuch: Wölflingsstufe (orange), Jungpfadfinderstufe (blau), Pfadfinderstufe (grün), Roverstufe (rot). Die Leiter*innen haben ein graues Halstuch oder nach der abgeschlossen Ausbildung ein Woodbadge-Halstuch. Die Halstücher bekommen die Kinder und Jugendlichen häufig beim Verspechen, also der offiziellen Aufnahme in eine Altersstufe.

Die Kluft schützt vor dem Wetter, ist robust und dadurch für alle Aktivitäten geeignet. Die Kluft ist aus fair gehandelter Bio-Baumwolle. Denn auch bei unserer Kluft wollen wir unseren Grundsätzen nach einer gerechten Welt nachkommen. Daher achten wir vom Anbau der Baumwolle bis zum Vernähen des Stoffes auf soziale und faire Arbeitsbedingungen der Produzenten.

Kündigen der Mitgliedschaft

Die Kündigung ist an den Vorstand der jeweiligen Gruppierung zu richten. Da die Mitgliedschaft vor Ort erworben wird, kann auch nur die Gruppierungsleitung vor Ort eine Kündigung bestätigen.