Was kostet Pfadfinden?
Der Mitgliedbeitrag der DPSG
Der Mitgliedbeitrag setzt sich aus dem Bundesbeitrag und einem variablen Beitrag des jeweiligen Stammes beziehungsweise der Siedlung zusammen. Der Bundesbeitrag wird von der Bundesversammlung beschlossen.
Den zusätzlichen Beitragsanteil auf Ortsebene beschließt die Siedlungs- beziehungsweise Stammesversammlung. Der Beitrag wird als eine Summe an die Gruppe vor Ort gezahlt. Die Gruppe gibt den Bundesbeitrag an den Bundesverband weiter.
Schnuppermitgliedschaft
Jede*r kann bei uns einmal hereinschnuppern und so die Welt des Pfadfindens erfahren. Die Dauer der Schnuppermitgliedschaft beträgt 8 Wochen. In dieser Zeit ist das Schnuppermitglied von einer Beitragspflicht befreit.
Schnuppermitgliedschaften sind für Mitglieder in Bibergruppen, in der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadi- und Roverstufe, sowie für Leiter*innen möglich, aber nicht für Vorstandsmitglieder.
Der Bundesbeitrag
Der Bundesbeitrag wird in zwei Teilen, einmal im Januar und einmal im Juli, berechnet. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres durch die jeweilige Gruppierung an den Bundesverband überwiesen. Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Für den Rest des laufenden Halbjahres besteht der Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung nur bei Meldung in der verbandlichen Datenbank „NaMi“. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird. Ob eine Rückerstattung des Beitrages durch den Stamm an das ausscheidende Mitglied beziehungsweise an die Eltern erfolgt, ist individuell vor Ort zu regeln.
Möglichkeiten der Beitragsermäßigungen
Neben dem Bundesbeitrag gibt es einen Bundesbeitrag mit Familienermäßigung und einen ermäßigten Bundesbeitrag (bisher “sozialermäßigter Bundesbeitrag”).
Voraussetzung für die Ermäßigung sind:
Bundesbeitrag mit Familienermäßigung
Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: 1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus) 2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.
Ermäßigter Bundesbeitrag
Zur Gewährung dieser deutlichen Ermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung vom zuständigen Vorstand an die Diözesanleitung gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten. Dieser Beitrag ist nicht kostendeckend und wird durch den regulären Beitrag mitfinanziert, um allen Menschen möglichst finanziell niederschwellig Pfadfinden zu ermöglichen.
Bildungspaket
Darüber hinaus können für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen auch die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch genommen werden. Das „Bildungspaket“ der Bundesregierung gilt sowohl für den DPSG-Mitgliedsbeitrag als auch für den Beitrag zu Sommerlager und Co. Die Gruppierung, für die die Zuschüsse gewährt werden soll – meistens der Stamm, muss sich zunächst als Zuschussempfänger bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Diese ist von Kommune zu Kommune zum Teil unterschiedlich, meistens ist es jedoch das Job-Center (früher Arbeitsamt). Die Anerkennung dürfte kein Problem sein, da die DPSG als großer Jugendverband bekannt ist. Danach müssen die Eltern der Kinder dort die jeweiligen Zuschüsse beantragen.
Übersicht über die Höhe des Beitrags
Bis zum 31.12.2026:
- Bundesbeitrag: 39,50 € pro Jahr
- Bundesbeitrag mit Familienermäßigung: 26,40 € pro Jahr
- Ermäßigter Bundesbeitrag: 13,80 € pro Jahr
Ab dem 01.01.2027:
- Bundesbeitrag: 55,00 € pro Jahr
- Bundesbeitrag mit Familienermäßigung: 36,70 € pro Jahr
- Ermäßigter Bundesbeitrag: 13,80 € pro Jahr
Die Höhe der Beiträge ist in unserer Beitragsordnung geregelt.
Leistungen des Mitgliedbeitrags
- Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte
- Mitgliedermagazin im Direktversand an die Mitglieder
- Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
- Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten)
- Aktivitäten, wie Ausbildungskurse und Bundesveranstaltungen
- Arbeit der Stufen, Fachbereiche und der Bundesleitung
- Unterhaltung der Bundesstelle in Mönchengladbach (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten)
- Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht
Weitere Informationen zur Beitragserhöhung ab dem 01. Januar 2027
Auf der 94. Bundesversammlung der DPSG in Essen 2026 wurde nach eingehender Beratung mit den Diözesanverbänden und dem Rechtsträger der Bundeseinrichtungen, dem Bundesamt Sankt Georg e.V., eine Beitragsanpassung beschlossen. Der Beitrag wurde seit 2012 nicht angepasst.
Das ändert sich zum 01.01.2027
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Der Bundesbeitrag wird von 39,50 € auf 55,00 € pro Jahr erhöht.
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Der Bundesbeitrag mit Familienermäßigung wird von 26,40 € auf 36,70 € pro Jahr erhöht.
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Der ermäßigte Bundesbeitrag (bisher “sozialermäßigter Bundesbeitrag”) wird nicht erhöht und bleibt bei 13,80 € pro Jahr.
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Bislang konnte die Zustimmung erteilt werden, vom Beitrag 1€ in das Kapital der Stiftung DPSG abzuführen. Das gibt es nun nicht mehr. Der Beitrag geht komplett an den Bundesverband, Zuwendungen an die Stiftung sind aber weiterhin separat möglich.
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Zukünftig werden anstatt 20% nun 23,5% der Beitragseinnahmen des Bundes an die Diözesanverbände weitergeleitet.
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Der Ablauf des Beitragseinzugs ändert sich grundsätzlich nicht, nur die Höhe.
Den ausführlichen Beschluss zur Beitragsanpassung im Wortlaut mit Begründung kann man hier nachlesen.
Warum der Beitrag angepasst wird
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Die Bundesbeiträge wurden zuletzt 2012 angehoben.
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Seitdem gab es starke allgemeine Kostensteigerungen (Verbraucherpreisindex) von 33 %.
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Andere Einkommensquellen (Zuschüsse, Spenden usw.) haben mit dieser Entwicklung nicht mithalten können, werden aber auch ausgebaut.
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Anforderungen an den Verband sind gestiegen, z. B. Kinder- und Jugendschutz, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Digitalisierung, Versicherung/Recht und Pädagogik.
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Der ermäßigte Bundesbeitrag bleibt bei 13,80 pro Jahr, das sind 1,15 € pro Monat, um sicherzustellen, dass weiterhin alle Menschen sich das Abenteuer Pfadfinden leisten können.
Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen zur Mitgliedsbeitragsanpassung wenden?
Hierfür steht Dir unser Mitgliederservice gerne zur Verfügung:
E-Mail: mitgliederservice
dpsg.de
Telefon: 02161-91 82 38 40 (Montag - Freitag: 9 - 16 Uhr)
Was man sonst noch zum Pfadfinden braucht: Kluft und Ausrüstung
Zum Pfadfinden gehören Kluft und Halstuch dazu und zeigen die Zugehörigkeit zur DPSG, aber auch zur Weltgemeinschaft der Pfadfinder*innen. Zur Kluft dazu gehören verschiedene Aufnäher. Sie zeigen in welcher Altersstufe die Kinder und Jugendliche sind, aus welchem Land und welchem Verband sie kommen und was die Pfadfinder*innen schon erlebt haben. Die Kluft ist zu einem fairen Preis im Rüsthaus erhältlich. Darüber hinaus bieten viele Stämme eine Kluftbörse für gebrauchte Kluften an, was besonders in den Kinderstufen sinnvoll ist.
Für jede Altersstufe gibt es einfarbiges Halstuch: Biber (weiß), Wölflingsstufe (orange), Jungpfadfinderstufe (blau), Pfadistufe (grün), Roverstufe (rot). Die Leiter*innen haben ein graues Halstuch oder nach der abgeschlossen Ausbildung ein Woodbadge-Halstuch. Die Halstücher bekommen die Kinder und Jugendlichen häufig beim Verspechen, also der offiziellen Aufnahme in eine Altersstufe.
Die Kluft schützt vor dem Wetter, ist robust und dadurch für alle Aktivitäten geeignet. Die Kluft ist aus fair gehandelter Bio-Baumwolle. Denn auch bei unserer Kluft wollen wir unseren Grundsätzen nach einer gerechten Welt nachkommen. Daher achten wir vom Anbau der Baumwolle bis zum Vernähen des Stoffes auf soziale und faire Arbeitsbedingungen der Produzenten.
Kündigen der Mitgliedschaft
Die Kündigung ist an den Vorstand der jeweiligen Gruppierung zu richten. Da die Mitgliedschaft vor Ort erworben wird, kann auch nur die Gruppierungsleitung vor Ort eine Kündigung bestätigen.