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Drei Pfadfinder*innen in Kluft sitzen mit dem Rücken zur Kamera auf einer Bank

Was kostet Pfadfinden?

Der Mitgliedbeitrag der DPSG

Der Mitgliedbeitrag setzt sich aus dem Bundesbeitrag und einem variablen Beitrag des jeweiligen Stammes beziehungsweise der Siedlung zusammen. Der Bundesbeitrag wird von der Bundesversammlung beschlossen. 

Den zusätzlichen Beitragsanteil auf Ortsebene beschließt die Siedlungs- beziehungsweise Stammesversammlung. Der Beitrag wird als eine Summe an die Gruppe vor Ort gezahlt. Die Gruppe gibt den Bundesbeitrag an den Bundesverband weiter. 

Schnuppermitgliedschaft

Der Bundesbeitrag

Der Bundesbeitrag wird in zwei Teilen, einmal im Januar und einmal im Juli, berechnet. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres durch die jeweilige Gruppierung an den Bundesverband überwiesen. Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Für den Rest des laufenden Halbjahres besteht der Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung nur bei Meldung in der verbandlichen Datenbank „NaMi“. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird. Ob eine Rückerstattung des Beitrages durch den Stamm an das ausscheidende Mitglied beziehungsweise an die Eltern erfolgt, ist individuell vor Ort zu regeln.    

Möglichkeiten der Beitragsermäßigungen

Bundesbeitrag mit Familienermäßigung

Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: 1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus) 2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt. 

Ermäßigter Bundesbeitrag

Zur Gewährung dieser deutlichen Ermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung  vom zuständigen Vorstand an die Diözesanleitung gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten. Dieser Beitrag ist nicht kostendeckend und wird durch den regulären Beitrag mitfinanziert, um allen Menschen möglichst finanziell niederschwellig Pfadfinden zu ermöglichen. 

Bildungspaket

Übersicht über die Höhe des Beitrags

Leistungen des Mitgliedbeitrags

  • Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte
  • Mitgliedermagazin im Direktversand an die Mitglieder 
  • Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten)
  • Aktivitäten, wie Ausbildungskurse und Bundesveranstaltungen
  • Arbeit der Stufen, Fachbereiche und der Bundesleitung  
  • Unterhaltung der Bundesstelle in Mönchengladbach (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten)
  • Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht

Weitere Informationen zur Beitragserhöhung ab dem 01. Januar 2027

Das ändert sich zum 01.01.2027

Warum der Beitrag angepasst wird

Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen zur Mitgliedsbeitragsanpassung wenden?

Was man sonst noch zum Pfadfinden braucht: Kluft und Ausrüstung

Halstücher der Stufenfarben liegen nebeneinander
Foto: dpsg

Zum Pfadfinden gehören Kluft und Halstuch dazu und zeigen die Zugehörigkeit zur DPSG, aber auch zur Weltgemeinschaft der Pfadfinder*innen. Zur Kluft dazu gehören verschiedene Aufnäher. Sie zeigen in welcher Altersstufe die Kinder und Jugendliche sind, aus welchem Land und welchem Verband sie kommen und was die Pfadfinder*innen schon erlebt haben. Die Kluft ist zu einem fairen Preis im Rüsthaus erhältlich. Darüber hinaus bieten viele Stämme eine Kluftbörse für gebrauchte Kluften an, was besonders in den Kinderstufen sinnvoll ist. 

Für jede Altersstufe gibt es einfarbiges Halstuch: Biber (weiß), Wölflingsstufe (orange), Jungpfadfinderstufe (blau), Pfadistufe (grün), Roverstufe (rot). Die Leiter*innen haben ein graues Halstuch oder nach der abgeschlossen Ausbildung ein Woodbadge-Halstuch. Die Halstücher bekommen die Kinder und Jugendlichen häufig beim Verspechen, also der offiziellen Aufnahme in eine Altersstufe. 

Die Kluft schützt vor dem Wetter, ist robust und dadurch für alle Aktivitäten geeignet. Die Kluft ist aus fair gehandelter Bio-Baumwolle. Denn auch bei unserer Kluft wollen wir unseren Grundsätzen nach einer gerechten Welt nachkommen. Daher achten wir vom Anbau der Baumwolle bis zum Vernähen des Stoffes auf soziale und faire Arbeitsbedingungen der Produzenten.

Kündigen der Mitgliedschaft

Die Kündigung ist an den Vorstand der jeweiligen Gruppierung zu richten. Da die Mitgliedschaft vor Ort erworben wird, kann auch nur die Gruppierungsleitung vor Ort eine Kündigung bestätigen.