Wer darf hier rein?
Diese Methode ist im Rahmen der Jahresaktion 2024 "100% Mensch - Setzt euch ein gegen Rassismus" entstanden. Wenn du Anmerkungen zur Methode oder weitere Vorschläge hast, melde dich gerne unter jahresaktion2024dpsg.de (jahresaktion2024[at]dpsg[dot]de).
Ziele
- Für Diskriminierung sensibilisieren
- Unterschiede benennen, um über Diskriminierung sprechen zu können
- eigene Strukturen (der Ausgrenzung) im Stamm hinterfragen
Zeit
ca. 45 min
Materialien
- Ausgedrucktes Gedankenexperiment zum Vorlesen (siehe unten)
- Reflexionsfragen (siehe unten)
Ablauf
- Bitte die Teilnehmenden, sich auf ein Gedankenexperiment einzulassen. Sie können es sich gemütlich machen und wenn sie möchten, ihre Augen schließen.
- Lies den ersten Teil des Gedankenexperiments vor (siehe unten).
Reflexion
Stelle folgende Reflexionsfragen:
- Wie war der Text für euch?
- Wer hat den Ausschluss beschlossen?
- Wer hat einen Vorteil, wer einen Nachteil?
- Können die Menschen unter 1,85 m das Problem lösen, ohne über Körpergröße zu sprechen?
- Kann Rassismus gelöst werden, ohne über Schwarz-sein und Weiß-sein oder Christlich-sein und Muslimisch-sein zu sprechen?
Ergebnisse können auf einem Poster, Moderationskarten etc. für alle sichtbar festgehalten werden.
Lies den zweiten Teil des Gedankenexperiments vor.
Auswertung
Was hat das Gedankenexperiment mit eurem Stamm/eurer Arbeit bei den Pfadfinder*innenn zu tun? Stelle folgende Reflexionsfragen und halte die Aussagen ebenfalls auf einem Poster fest.
- Welche Erkenntnisse zieht ihr aus dem Gedankenexperiment?
- Wie lassen sich die Erkenntnisse auf einen Vielfaltsprozess in eurem Verband übertragen?
- Wie können wir für einen Vielfaltsprozess argumentieren?
- Wie können die Menschen, die sich für Vielfalt im Verband einsetzen, vor Ausschluss geschützt werden?
Gut zu wissen
Hier gibt es das Gedankenexperiment zum Vorlesen (S. 20) und weitere Methoden zum Thema Diversity in der Jugendarbeit.
Gedankenexperiment Teil 1
(aus Arbeitshilfe Verbands-Check des Hessischen Jugendrings, S. 24-25)
„Ein Gedankenexperiment: Nehmen wir an, es gälte die Regel, dass nur Menschen von einer Körpergröße über 1,85 Metern in die Oper gehen dürften. Alle anderen nicht. Sie werden vom Einlasspersonal kurz taxiert und wenn sie kleiner erscheinen, wird ihnen der Zugang verwehrt. Dabei wird es zu Ungenauigkeiten kommen, aber so ist das Verfahren eben. Vielleicht gibt es nicht einmal eine offizielle Regel. Vielleicht ist es einfach nur eine Gewohnheit, deren Ursprung niemand mehr kennt, wie das bei manchen Traditionen so vorkommt. Die Personen, die abgelehnt werden, verstehen zunächst nicht, wie ihnen geschieht. Anfangs glauben sie noch an einen Irrtum. Sie lieben Opern. Sie haben rechtmäßig Eintrittskarten erworben, sich fein gemacht, sich besonders auf den „Parsifal“ gefreut, vielleicht haben sie zu Hause noch einmal die Noten studiert - aber nichts zählt. Sie begreifen nicht, was sie falsch gemacht haben sollen. Sie betrachten ihr Ticket, das Datum, sich selbst - alles stimmt. Dann fällt ihnen auf, dass sie nicht allein abgewiesen wurden, sondern dass anderen dasselbe widerfahren ist. Zunächst erschließt sich nicht, was sie miteinander gemeinsam haben sollen. Ob sie nun 1,65 oder 1,80 Meter groß sind oder 1,90 Meter - darauf hat keiner von ihnen je geachtet. Es ist schließlich keine Überzeugung, die sie mit den anderen teilen, es ist eine Eigenschaft, die für sie selbst nicht besonders relevant ist. Aber sie entdecken, dass es offensichtlich ein Kriterium gibt, dass die Methode der Exklusion im Opernhaus zwar willkürlich, aber doch systematisch ist. Willkürlich, weil es für den Genuss von Musik nicht entscheidend sein kann, ob jemand kleiner als 1,85 Meter ist, systematisch, weil es eine Norm gibt, die angewandt wird. Minderheiten wird oft vorgeworfen, sie würden mit „Identitätspolitik“ universale Prinzipien untergraben, sonderten sich ab oder grenzten die Mehrheit aus. Doch um Diskriminierung zu belegen, müssen Kategorien der Ausgrenzung benannt werden. So verschieden sie individuell auch sein mögen, so unwichtig ihnen auch ihre Körpergröße erscheinen mag, sie teilen nun etwas miteinander. Sie mögen versichern, dass sie als Individuen durch andere Eigenschaften oder Bezüge geprägt sind, dass es ganz andere Neigungen oder Gewohnheiten sind, die sie ausmachen als Person, aber sie müssen erkennen, dass sie eine strukturelle Erfahrung mit all den anderen verbindet: Sie werden ausgeschlossen. Ob sie es wollen oder nicht: Die Körpergröße ist relevant, weil ihr von außen eine Bedeutung zugeschrieben wird, weil sie entscheidet, wer in die Oper darf und wer nicht. Anfangs beschweren sie sich einzeln. Mit der Zeit, da ihre Einsprüche abgewiesen werden, protestieren sie zusammen. Weil sie aufgrund ihrer Körpergröße ausgeschlossen werden, kommen sie nicht umhin, Körpergröße zu thematisieren. Ihre eigene und die der anderen. Das ist ein Paradox, das sie nicht vermeiden können, wenn sie etwas ändern wollen an der ungerechten Behandlung: Sie müssen das, was ihnen selbst unwichtig erscheint, wichtig nehmen, sie müssen sich selbst wahrnehmen als Angehörige einer Gruppe, die so nicht bestünde, würden alle Opernliebhaber*innen gleich behandelt.“
Gedankenexperiment Teil 2
(aus Arbeitshilfe Verbands-Check des Hessischen Jugendrings, S. 26-27)
„Das Beispiel illustriert die Mechaniken der Exklusion. Das Beispiel mag abstrakt erscheinen. Aber es illustriert die Mechaniken der Exklusion. Und es illustriert, was bei dem aufgeregten Diskurs um „Identitätspolitik“ gern unterschlagen wird: Wer sich wehrt gegen Ungleichbehandlung oder Ausgrenzung, muss notgedrungen oft in Kategorien argumentieren, die selbst erst durch die Ausgrenzung entstanden sind. Nicht immer möchten Angehörige von Minderheiten als solche „toleriert“ oder „anerkannt“ werden, denn nicht immer sind es selbstbestimmte Überzeugungen oder Praktiken, die sie miteinander teilen. Manchmal ist den Angehörigen einer Minderheit vor allem der machtvolle Blick der Mehrheit gemein. Für diejenigen, die als „nicht-weiß“ ausgegrenzt werden, für diejenigen, die rassifizierende Perspektiven und Praktiken beständig als nicht-zugehörig markieren, für die wird die projektive Wahrnehmung der Kategorie Hautfarbe zu etwas, das sie verhandelt haben wollen. Für diejenigen, die als nicht „echt deutsch“, nicht „echt von hier“ wahrgenommen werden, für diejenigen wird das „hier“ oder das „von woanders“ eine Kategorie, die sie verhandelt haben wollen. Die „Identitätspolitik“, die Angehörigen von Minderheiten immer wieder vorgeworfen wird, ist jene Politik der Diskriminierung, die sie überhaupt erst zu einer sozialen Minderheit gemacht hat. Es wird gern suggeriert, Angehörige von Minderheiten beharrten auf festen, essenziellen Identitäten, sie operierten mit Begriffen von Kollektivität, sie sonderten sich selbst aus oder, noch schlimmer, sie grenzten die „Normalen“, die mit der Körpergröße von über 1,85 Metern, aus. Zu den mehr oder minder mutwilligen Missverständnissen über „Identitätspolitik“ gehört die Unterstellung, Angehörige von Minderheiten lehnten liberale Gesellschaftsmodelle oder universale Prinzipien ab, weil sie Werte kulturell relativierten. Das Gegenteil ist üblicher: Um Diskriminierung zu kritisieren, braucht es keine aufgeladenen Konzepte von essenzieller Identität, sondern gerade eine Orientierung an den universalen Prinzipien von Freiheit und Gleichheit. Allein: Um eine konkrete Diskriminierung zu belegen, braucht es eine dichte Beschreibung der Art und Weise, in der benachteiligt wird – und da kommen dann Hinsichten wie Körpergröße oder Hautfarbe ins Spiel. Insofern ist es etwas wohlfeil, sich über Hautfarbe als Kategorie zu echauffieren, wenn die eigene Hautfarbe keine Rolle spielt im Alltag, es ist bequem, über Geschlecht als Kategorie herzuziehen und anderen vorzuwerfen, sie machten daraus eine Ideologie, wenn das eigene Geschlecht nicht in Zweifel gezogen oder benachteiligt wird, es ist einfach, Sexualität für etwas Intimes und Privates zu halten und irritiert zu reagieren, dass andere darüber sprechen, wenn der eigenen Sexualität zugestanden wird, etwas ganz Normales und Persönliches zu sein. Wem das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 des Grundgesetzes) und der Gleichheitssatz (Artikel 3) wichtig sind, dem darf nicht wichtig sein, ob er oder sie in die Oper gelassen wird, dem oder der darf nicht wichtig sein, ob die eigene Körpergröße über oder unter der Norm liegt, sondern nur, ob alle ins Konzert dürfen.“