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Eine Gruppe Pfadfinder*innen guckt gemeinsam auf eine Landkarte

Versicherung

Baden Powell meinte seinerzeit „Pfeif auf die Regeln! Probiere es aus!“, doch dabei wollen wir nicht jedem Risiko planlos gegenüberstehen. Wir wollen euch bei euren Fahrten, Veranstaltungen und allem was mit dem Pfadfinder-Dasein zu tun hat einen guten Rückhalt bieten. Seit Januar 2016 unterstützt uns dabei die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH als Versicherungsdienstleister der DPSG. Alle Infos zu unserem neuen Versicherer, zu den Leistungen, den Ansprechpartner*innen sowie häufig gestellten Fragen haben wir auf dieser Seite für euch zusammengestellt.

Zielsicher – Versicherungsschutz in der DPSG

Alle Infos und Details zu der Grundversicherung, den möglichen zusätzlichen Versicherungen und den dazugehörigen Konditionen findet ihr in unserer Versicherungs-Broschüre Zielsicher.

Versicherungsbedingungen

Die ausführlichen Versicherungsbedingungen der Ecclesia findet ihr unter folgenden Link unter dem Punkt Reise -> Versicherungsbedingungen

FAQs zur Versicherung

Was sind die wesentlichen Veränderungen in der neuen Versicherung?

Die Leiterzusatzversicherung entfällt, da jetzt alle Leitenden automatisch versichert sind.

Auch die Grundversicherung für Nicht-Mitglieder, die in der Vergangenheit extra abgeschlossen werden musste, ist jetzt nicht mehr notwendig. Denn jetzt sind alle Teilnehmenden eurer Veranstaltungen versichert.

Eine wesentliche Veränderung konnten wir zudem in der Haftpflichtversicherung erzielen. Hier wurde die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden von 3 Mio. EUR auf 15 Mio. EUR erhöht.

Wer und was ist über die Grundversicherung versichert?

In der Grundversicherung, die für euch besteht, sobald ihr in der NaMi gemeldet seid, ist eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte enthalten. Versichert sind alle DPSG-Gruppierungen und Stämme, inklusive Orts- und Bezirksgruppierungen, auch wenn deren Rechtsträger ein eingetragener Verein ist.

Haftpflichtversicherung
Der Vertrag gewährt Versicherungsschutz für das gesetzliche Haftpflichtrisiko für die Aktivitäten der DPSG, seiner angeschlossenen Diözesanverbände, Bezirke, Stämme und Siedlungen sowie den unselbstständigen Einrichtungen. Mitversichert sind alle haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Unfallversicherung
Durch diese Versicherung sind Unfälle abgedeckt, die bei einer DPSG-Aktivität oder auf dem Weg dorthin, bzw. von dort zurück, geschehen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Straf-Rechtsschutzversicherung für Leitende
Der Straf-Rechtsschutz hilft vorwiegend bei der Abwehr von Strafverfolgung aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Versicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites und Kautionen. Der Schutz erstreckt sich auf das europäische Umland.

Neuerdings sind zudem nicht mehr nur DPSG-Mitglieder auf euren Veranstaltungen über die Grundversicherung versichert, sondern auch alle Teilnehmenden und Gäste eurer Veranstaltungen.

Mehr Details zu Haftpflicht-, Unfall- und Strafrechtsschutzversicherung findet ihr in der Broschüre "Zielsicher".

Welche zusätzlichen Versicherungen können wir abschließen?

Privathaftpflicht-Versicherung
Gruppierungen haben die Möglichkeit, ergänzend eine Privathaftpflicht-Versicherung für Teilnehmende abzuschließen, um Ansprüche der DPSG oder seiner haupt-, ehren- oder nebenamtlich Mitarbeitenden gegenüber den Teilnehmenden zu versichern (über die kombinierte Haftpflicht-Unfall-Versicherung). Sonstige Ansprüche Dritter sind subsidiär über den Sammelversicherungsvertrag der DPSG versichert.

Auslandsreisekranken-Versicherung
Der Versicherer erstattet, nach Vorleistung der eigenen Krankenversicherung, die Kosten für eine nach ärztlichem Urteil notwendige und angemessene, von einem approbierten und niedergelassenen Arzt während des Auslandsaufenthaltes durchgeführte Heilbehandlung ohne Summenbegrenzung. Hierzu gehören Aufwendungen für: Ambulante Behandlungen, Stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Rückführungskosten, Überführungskosten.

Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland
Ausländische Gäste können für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland durch die Gastgeber versichert werden.

Notfall-Service im Ausland
Der Versicherer erbringt Service-Leistungen bzw. leistet Entschädigung bei bestimmten Notfällen, die dem Versicherten während einer Reise zustoßen.

Kurzfristige Dienstreise-Fahrzeugversicherung
Kraftfahrzeuge, die für die DPSG eingesetzt werden, können durch diese Zusatzversicherung versichert werden. Sie kann abgeschlossen werden für Personen- und Lastkraftfahrzeuge bis 7,5 t, die nicht gewerblich gemietet sind.

Versicherungsschutz für geliehene Sachen (z.B. für Zelt- und Lagermaterial/ Elektronik / Fahrräder)
Vielfach werden für die Zeltlager genutzte Sachen geliehen oder gemietet bzw. von den Betreuenden zur Verfügung gestellt. Kommt es zu Schäden an diesen Sachen, so bietet die Haftpflicht-Versicherung in der Regel keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Damit der Veranstaltende bzw. Betreuende von dem Risiko, die Sachen ersetzen zu müssen, befreit sind, kann Versicherungsschutz für Sachschäden an diesen Gegenständen abgeschlossen werden.

Reisegepäck-Versicherung mit Fahrrad-Versicherung als Zusatzdeckung
Bei Reisen im In- und Ausland können Gepäckstücke der Teilnehmenden verloren gehen, gestohlen oder gar geraubt werden. Die Reisegepäck-Versicherung bietet weltweiten Schutz in diesen Fällen.

Zusatzdeckung: Fahrrad-Versicherung
Fahrräder können im Rahmen einer Zusatzdeckung mitversichert werden. Der Geltungsbereich ist hier allerdings auf Europa beschränkt.

Bootskasko- und Surfbrett-Versicherung
Der Abschluss einer Boots- und Surfbrett-Versicherung ist zu empfehlen, da z.B. in der Reisegepäck-Versicherung lediglich Falt- und Schlauchboote versichert sind. Außerdem wird dieser Versicherungsschutz oft von Verleihern gefordert.

Reiserücktrittskosten-Versicherung
Bei Teilnahme an einer Reise oder Veranstaltung mit hohem Teilnehmerbeitrag bzw. hoher Storno-Gebühr, kann es sinnvoll sein, eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt. Dabei ist es kein Unterschied, ob eine Reise gar nicht angetreten wurde oder ob sie vorzeitig beendet werden musste.

Insolvenz-Versicherung / Reisepreissicherung (Details hierzu findet ihr in der "Zielsicher"-Broschüre.)

Genauere Details, wie Konditionen etc. findet ihr in der Broschüre "Zielsicher".

Sind alle Teilnehmenden (Nichtmitglieder/Gäste) einer Veranstaltungen versichert?

Ja, alle Teilnehmenden (Nichtmitglieder/Gäste) einer DPSG-Veranstaltung sind versichert. Veranstaltungen sind z.B. Stammestreffen und Stammesfeste, Ausflüge und Reisen (weltweit), Sammelaktionen, Schwimm-und Sportveranstaltungen (mit Ausnahme von organisiertem Verbandssport).

Ist es richtig, dass die gesetzliche Haftpflicht als Reiseveranstalter nach §§ 651 a-j BGB mit abgedeckt ist?

Ja. Der Abschluss einer zusätzlichen Reiseveranstalter-oder einer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung ist aufgrund des Sammelvertrages nicht mehr erforderlich.

Der Überblick „Versicherungsschutz in der DPSG“ ist hier leider nicht ganz eindeutig. Lasst euch davon nicht irritieren. Das Kommunikationspapier sollte zunächst das gesamte Versicherungsspektrum der Ecclesia im Bereich Reiseversicherung aufzeigen. Die gesetzliche Haftpflicht als Reiseveranstalter nach §§ 651 a-j BGB ist über die Grundversicherung mit abgedeckt.

Kann ein Fahrzeug "zusatzversichert" werden, wenn zum Beispiel über den BDKJ ein zur Verfügung gestelltes Fahrzeug gegen Gebühr "ausgeliehen" wird?

Ja, das Fahrzeug kann über die Dienstreise-Fahrzeugversicherung versichert werden. Versichert sind auch Fahrzeuge von Einrichtungen der Kirche, Diakonie, Caritas und des Paritätischen, sofern Anmelder und Fahrzeughalter nicht identisch sind. Falls von der Einrichtung nur eine Kilometerpauschale erhoben wird oder eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist dies i.d.R. über den Versicherungsschutz abgedeckt. Alles, was darüber hinaus geht, ist im Einzelfall durch den Versicherer zu prüfen. (Einreichung der Unterlagen beim Versicherer erforderlich).

Gibt es ein gestaffeltes Angebot im Bereich der KFZ-Versicherung?

Nein, es gibt kein gestaffeltes Angebot für eine "Auto-Kasko-Versicherung". Die Prämien werden je nach Fahrzeugart oder Anhänger je Tag und Fahrzeug berechnet.

Müssen Anhänger auch zusätzlich versichert werden?

Seit 2002 müssen Anhänger separat haftpflichtversichert werden und sind nicht mehr automatisch über das Zugfahrzeug versichert (ausgenommen von der Pflichtversicherung sind z.B. Anhänger zur Verwendung in der Land- und Fortwirtschaft oder Bootstrailer). Dies bedeutet für euch, dass ein von euch geliehener Anhänger in der Regel bereits über eine Haftpflicht-Versicherung verfügt und diese nicht gesondert abgeschlossen werden muss. Bitte lasst euch dies vom Verleiher bestätigen!

Ratsam ist aber ggf. der Abschluss eine Kasko-Deckung für den geliehenen Anhänger. Die Ecclesia bietet hier als Zusatzdeckung den „Versicherungsschutz für Auftragsfahrten-Pauschaldeckungen“ an, welcher u.a. eine Fahrzeug-Vollversicherung inkl. Teilkasko mit jeweils 150 € Selbstbehalt enthält.

Für landwirtschaftliche Anhänger bietet die Ecclesia neben der Fahrzeug-Vollversicherung auch eine Haftpflicht-Versicherung für Anhänger an, da diese Anhängertypen ggf. nicht über eine eigenständige Haftpflicht-Versicherung verfügen.

Ist eine zusätzliche "Schlüsselversicherung" erforderlich?

Nein, das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten ist über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Versicherungssumme beträgt 52.000 EUR je Schadensereignis.

Warum wird über Ecclesia eine Zusatzversicherung für geliehene/gemietete Gegenstände angeboten?

Die Ecclesia empfiehlt den Abschluss einer weiterführenden kurzfristigen Versicherung für geliehene Gegenstände, da es sich im Falle eines Diebstahls oder eines Schadens durch Feuer oder sonstige Elementarereignisse nicht zwingend um Haftpflicht-Schäden handelt - diese setzten immer ein Verschulden des Versicherungsnehmenden voraus.

Sind "Geflüchtete Gruppenmitglieder" auf unseren Fahrten auch im Ausland versichert?

Ja, ihnen wird der gleiche Versicherungsschutz wie allen anderen DPSG Mitgliedern im Ausland gewährt. Voraussetzung ist ein nachgewiesener fester Wohnsitz in Deutschland.

Spricht von Versicherungsseite etwas dagegen einen Wölfling mit sechs Jahren aufzunehmen?

Nein, von Versicherungsseite spricht nichts gegen die Aufnahme. Die Kinder sind über die Unfall-Sammelversicherungsverträge versichert.

Achtung / Ausnahme: Kinder bis zum sechsten Lebensjahr können nicht haftbar gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung der Eltern tritt an dieser Stelle aber auch nicht ein, da die Aufsichtspflicht für die Dauer der Veranstaltung „übertragen“ wird. Der Geschädigte hat dann nur die Möglichkeit, die aufsichtspflichtigen Leitenden aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht in Anspruch zu nehmen. Diese Ansprüche sind über den Haftpflicht-Sammelvertrag der DPSG mitversichert.

Wird eine Gebühr pro ausgestelltem Versicherungsschein (Auslandskrankenversicherung, etc.) erhoben?

Ja, es wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 € pro ausgestelltem Versicherungsschein erhoben.

Kontakt

Schaden-Notruf 0171/3392974
Über diese Rufnummer können dringende Schadenangelegenheiten außerhalb der üblichen Bürozeiten (auch am Wochenende) gemeldet werden. Bitte gebt bei Schadensfallmeldungen stets eure vollständige Adresse und das Schadensdatum an.

Diese Ecclesia-Mitarbeiter stehen euch für Fragen und Beratung zur Verfügung:

Schadenangelegenheiten

Haftpflicht / Unfall
Irina Gröne 05231/603-390
jan-luc.weberatecclesia.de (irina[dot]groene[at]ecclesia[dot]de)

Dienstreise-Fahrzeug
Grit Meier 05231/603-6526
alice.eikmeieratecclesia.de (grit[dot]meier[at]ecclesia[dot]de)

Zusatzversicherung abschließen
Service-Hotline 05231/603-6487
reise-serviceatecclesia.de (reise-service[at]ecclesia[dot]de)

Vertragsangelegenheiten
Tetje Klocker 05231/603-6990
nicola-nils.muelleratecclesia.de (tetje[dot]klocker[at]ecclesia[dot]de)