
Richtlinien von Staat und Kirche

Sowohl Staat als auch Kirche nehmen sich dem Thema Prävention an und erarbeiten Richtlinien, von denen wir als katholischer Kinder- und Jugendverband betroffen sind. Konkret sind das die Änderungen des Paragraphen 72a durch Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BuKiSchG) und die Rahmenordnung zur Prävention der Deutschen Bischofskonferenz.
Ihr als ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter seid von diesen Richtlinien betroffen, wenn euer Bistum bereits eine Präventionsordnung verabschiedet hat oder das für euch zuständige Jugendamt über den Stadtjugendring mit euch eine Vereinbarung getroffen hat.