Präventionsstandards bei internationalen Begegnungen

Kinder- und Jugendschutz spielt nicht nur auf Veranstaltungen innerhalb der DPSG eine wichtige Rolle. Auch bei internationalen Begegnungen und Veranstaltungen gelten für alle Teilnehmenden der DPSG die gleichen Präventionsstandards. 

Wenn du an einer solchen Veranstaltung teilnehmen möchtest, brauchst du: 

  • Eine gültige Basisschulung (2d/e Schulung) (Schulungsumfang 8x45 Minuten) 

  • Wenn du diese Schulung besucht hast, brauchst du alle 5 Jahre eine Vertiefungsschulung (Schulungsumfang 4x45 Minuten) 

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 

  • Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein 

  • Das Führungszeugnis muss alle 5 Jahre neu eingereicht werden 

  • In dem Führungszeugnis dürfen keine Taten im Zusammenhang mit den Straftaten aus §74a Absatz 1 Satz 1 SGB VIII stehen, sowie keine Taten, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt. 

Anleitung für die Einreichung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses

Herunterladen der notwendigen Dokumente

Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses und Prüfung durch den Mitgliederservice

Referentin Kinder- und Jugendschutz
Miriam Noske
Sachbearbeiterin internationale Angelegenheiten
Bärbel Thomas