Präventionsstandards bei internationalen Begegnungen
Kinder- und Jugendschutz spielt nicht nur auf Veranstaltungen innerhalb der DPSG eine wichtige Rolle. Auch bei internationalen Begegnungen und Veranstaltungen gelten für alle Teilnehmenden der DPSG die gleichen Präventionsstandards.
Wenn du an einer solchen Veranstaltung teilnehmen möchtest, brauchst du:
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Eine gültige Basisschulung (2d/e Schulung) (Schulungsumfang 8x45 Minuten)
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Wenn du diese Schulung besucht hast, brauchst du alle 5 Jahre eine Vertiefungsschulung (Schulungsumfang 4x45 Minuten)
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Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
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Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein
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Das Führungszeugnis muss alle 5 Jahre neu eingereicht werden
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In dem Führungszeugnis dürfen keine Taten im Zusammenhang mit den Straftaten aus §74a Absatz 1 Satz 1 SGB VIII stehen, sowie keine Taten, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt.
Anleitung für die Einreichung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Herunterladen der notwendigen Dokumente
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Logge dich in deinen NaMi-Account ein
Wenn du noch keinen Zugang dazu hast, findest du hier eine Anleitung
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Über den Button „Führungszeugnisse“ können die „Antragsunterlagen“ heruntergeladen werden,
Diese Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:
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Erläuterung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (S. 1)
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Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (S. 2)
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Einverständniserklärung zur Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice der DPSG (S. 3)
Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses und Prüfung durch den Mitgliederservice
In den nächsten Schritten ist das Antragsverfahren durch die beantragende Person und die Prüfung der Unterlagen durch den Mitgliederservice beschrieben:
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Das erweiterte Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde/ der Kommune oder online beim Bundesamt für Justiz mit dem Dokument "Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses" beantragt werden. https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ Für die Online Beantragung wird ein Personalausweis mit freigeschalteter Online Funktion und ein Kartenlesegerät oder NFC fähiges Handy benötigt.
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Nach dem Erhalt des eFz wird das ausgefüllte und unterschriebene Dokument "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme (...)" mit dem Original-eFz per Post an den Mitgliederservice gesendet
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Der Mitgliederservice überprüft das eFz formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des eFz im System
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Die*der Antragsteller*In kann nach Erfassung des eFz durch den Mitgliederservice eine Bescheinigung über die Einsichtnahme in NaMi herunterladen.
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Die Bestätigung der Einsichtnahme wird vom Mitgliederservice an die in NaMi hinterlegte E-Mail Adresse des jeweiligen Mitglieds versendet
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist zwingend notwendig, um ein Endorsement für eine internationale Begegnung zu erhalten. Kümmert euch daher frühzeitig um die Beantragung des Führungszeugnis und eine Präventionsschulung. Bitte seht davon ab, uns eure Führungszeugnisse direkt zuzuschicken.
Wenn du beide Bescheinigungen hast, sende sie bitte gesammelt an: international
dpsg.de
Bei Fragen rund um die Präventionsstandards wendet euch gerne an die zuständige Referentin für Kinder- und Jugendschutz. Für Fragen bezüglich der Organisation steht euch die zuständige Sachbearbeiterin für internationale Angelegenheiten zur Seite.