So wird der Bundesvorstand gewählt

Erschienen am: 18. Juni 2021 in Bundesamt
Auf der rechten Seite halten Menschen ihre Hände mit Stimmkarten in die Höhe; auf der linken Seite steht: BV18 in Halle (Saale). Wissen zur Wahl auf der 84. Bundesversammlung.
dpsg
Mindestens einmal im Jahr findet die Bundesversammlung statt. Unter anderem wird dort auch der Bundesvorstand gewählt. In der Wahlordnung wird die Wahl formell geregelt. Doch wie läuft die Wahl eigentlich genau ab? Wir erklären es euch.

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Mindestens einmal im Jahr findet die Bundesversammlung statt. Unter anderem wird dort auch der Bundesvorstand gewählt. In der Wahlordnung wird die Wahl formell geregelt. Doch wie läuft die Wahl eigentlich genau ab? Wir erklären es euch.

Ich kandidiere

Die Aufgabe des Wahlausschusses ist die Ausschreibungen der Wahlen und das Sichten der eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge sowie die Begleitung der Kandidierenden bis zur Wahl. Jede*r Kandidierende hat eine*n Ansprechpartner*in bekommen, die*der stets im Kontakt zu den Kandidierenden steht. Bei den Regionentreffen haben die Kandidierenden die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld zur Bundesversammlung vorzustellen.

Der Wahlsamstag

In der DPSG finden die Wahlen samstags statt, da dort die Chance besonders groß ist, dass viele Mitglieder der Bundesversammlung anwesend sein können. Die Reihenfolge der Wahl wird den Kandidierenden bereits im Vorfeld mitgeteilt, damit sie sich gut auf den Tag vorbereiten können. Am Samstagmorgen werden wir vom Wahlausschuss zunächst von der Suche nach Kandidierenden berichten und das Wahlvorgehen vorstellen. Sind alle Vorschläge für die Ämter eingereicht, werden die Wahllisten geschlossen.

Personalbefragung

Jede*r Kandidierende für ein Amt hat nun die Möglichkeit, sich innerhalb einer vorher vorgegebenen Zeit den Anwesenden vorzustellen. Weitere Kandidierende für dieses Amt sind hierbei nicht anwesend. Alle Anwesenden können im Anschluss ihre Fragen an die Kandidierenden stellen. Die Leitung dieser Personalbefragung ist Aufgabe des Wahlausschusses.

Top secret!

Sobald die Personalbefragung abgeschlossen ist, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, alle Fenster geschlossen, die Aufnahmegeräte abgeschaltet. Im Saal bleiben nur die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Versammlung (ausgenommen ist hauptberufliches Personal des Bundesamtes). Die nun folgende Personaldebatte leiten Mitglieder des Wahlausschusses. Ihre Inhalte sind streng vertraulich, es wird nichts protokolliert. Die Personalaussprache kann nicht unterbrochen werden, einzelne Personen können sie jedoch zeitweise verlassen (irgendwann muss jeder mal aufs Klo …). Nach Abschluss der Aussprache wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt.

Wer die Wahl hat

Ohne Pause geht es weiter und alle stimmberechtigten Mitglieder der Bundesversammlung werden gebeten, ihren Wahlzettel auszufüllen. Wie dieser aussehen soll, regelt die Wahlordnung, in der auch Beispiel-Wahlzettel zu finden sind. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen, werden aber protokolliert. Wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen auf sich vereinigt (absolute Mehrheit) ist gewählt. Glückwunsch, Applaus – doch erstmal sollte man die gewählte Person fragen, ob sie die Wahl auch annehmen will! Tut sie das, kommt der obligatorische Blumenstrauß, eine Pause zum Beglückwünschen und Durchatmen. So einfach wird man Bundesvorstand! Naja fast, denn …

Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär!

… wenn die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht wird, werden die Kandidierenden gefragt, ob sie zu einem zweiten Wahlgang antreten. Auf Antrag kann es erneut eine Personalbefragung und Personalaussprache geben. Wieder gilt bei der Wahl: Absolute Mehrheit! Und wenn dann wieder keine Mehrheit gegeben ist? Dann steigen wir direkt in den dritten Wahlgang ein, der so abläuft wie der zweite. Dann ist jedoch gewählt, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt, also eine einfache Mehrheit erhält. Wenn eine Stimmengleichheit besteht oder ein*e gewählte*r Kandidierende*r die Wahl nicht annimmt, bleibt das Amt vakant und die Wahl ist für diese Versammlung beendet. Eine erneute Wahl im Rahmen der gleichen Versammlung ist nicht möglich.